Die Digitalisierung hat längst Einzug in alle Bereiche des Alltags Einzug gehalten und prägt nachhaltig unsere Lebenswelt. Umso wichtiger ist es, dass junge Menschen in Deutschland bereits früh über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um auf diese Entwicklung vorbereitet zu sein.

Zu diesem Zweck wurde von Bund und Ländern der Förderprogramme ins Leben gerufen, die Schulen finanzielle Mittel für die Digitalisierung und Modernisierung der IT-Ausstattung zu Verfügung stellen.

DigitalPakt Schule

Der Digitalpakt hat das Ziel den flächendeckenden Aufbau einer zeitgemäßen digitalen IT-Infrastruktur für Bildungsinstitute in Deutschland zu fördern. Insgesamt stellen Bund und Länder den Schulen dazu über 5 Milliarden Euro an Fördergeldern zur Verfügung.

Sofortausstattungsprogramm

Zusätzlich werden mit dem Sofortausstattungsprogramms 500 Millionen Euro an finanziellen Mitteln zur Beschaffung von mobilen Endgeräten für Schulen bereitgestellt. Auslöser dafür waren Schulschließungen und der daraus resultierende Bedarf an Fernunterricht und Home Schooling.

DigitalPakt Schule - Baden-Württemberg

Durch den DigitalPakt sollen bis 2025 Schulen eine anteilige Förderung der Investitionskosten in Ihre digitaler Bildungsinfrastruktur erhalten.

Die nachfolgenden Informationen gelten für das Bundesland Baden-Württemberg. Informationen für die anderen Bundesländern können Sie unter folgendem Link abrufen:

https://www.digitalpaktschule.de/de/foerder-service-1713.php

Wenn Sie die digitale Infrastruktur an Ihrer Schule aufbauen oder verbessern möchten, können Sie eine anteilige Förderung der Investitionskosten beantragen. Der Zuschuss beträgt dabei bis zu 80 % der förderfähigen Kosten an öffentlichen Schulen Investitionen in kommunaler Trägerschaft bzw. 94,6 % bei Schulen in freier Trägerschaft.

Das können Sie finanzieren:

  • Schulgebundene mobile Endgeräte, bspw. Notebooks und Tablets
  • Systeme, Werkzeuge und Dienste zur Leistungsverbesserung der digitalen Infrastruktur
  • Maßnahmen zu Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen.
  • Lokale schulische Server
  • Router, Switches und Access Points zur WLAN-Abdeckung
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte, bspw. Displays, Whiteboard und Projektoren
  • Spezifische digitale Arbeitsgeräte für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung, bspw. VR-Brillen für das Erlernen der Bedienung von Maschinen
  • Unter Umständen können investive Begleitmaßnahmen, wie Softwarelizenzen oder Beratungsleistungen gefördert werden

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Staatsbank für Baden-Württemberg.

L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg | DigitalPakt Schule

L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg | DigitalPakt Schule | Infoblatt

Bis zum 30.06.2024 können Förderanträge bei der zuständigen Stelle der Staatsbank für Baden-Württemberg eingereicht werden.

Vollständige Anträge beinhalten den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sowie einen Medienentwicklungsplan mit Freigabeempfehlung des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg oder des Medienzentrums, das dessen Erstellung begleitet hat.

Zum Antragsformular

Der Medienentwicklungsplan

Bei einem Antrag auf Fördergelder aus dem Digitalpakt ist ein zertifizierter Medienentwicklungsplan (MEP) vorausgesetzt.

Der MEP führt Schulen schrittweise durch die Anforderungen und technischen Bausteine, die zum erfolgreichen Aufbau einer schulischen IT-Infrastruktur notwendig sind.

Auf der einen Seite hilft dies Schulen ein vollständiges und passgenaues Medienkonzept zu entwickeln. Auf der anderen Seite beweisen Schulen mit dem MEP das die pädagogisch-technischen Maßnahmen ausgereift und zielführend sind.

Aktuelle und detaillierte Informationen zum Medienentwicklungsplan finden Sie auf folgenden offiziellen Seiten:

LMZ – Landesmedienzentrum Baden-Württemberg
Medienentwicklungsplan by LMZ BW

7 PHASEN DES MEDIENENTWICKLUNGSPLANS - ÜBERSICHT
one

Phase 1 – Vorklärung

Schritt 1 – Informationen einholen
Schritt 2 – Kontakt aufnehmen
Schritt 3 – Startvereinbarung treffen
Schritt 4 – Prozess starten

two

Phase 2 – IST-Stand-Analyse

Schritt 1 – Bestandsaufnahme durchführen
Schritt 2 – Begehung durchführen
Schritt 3 – Umfeldanalyse durchführen

three

Phase 3 – Ziele

Schritt 1 – Auswertungen sichten und interpretieren
Schritt 2 – Ziele definieren und erste Meilensteinplanung festlegen
Schritt 3 – Kommunikation initiieren und Planung abgleichen

four

Phase 4 – Maßnahmenplanung

Schritt 1 – Maßnahmen festlegen und Bewilligungen einholen
Schritt 2 – Projektplan erstellen und Umsetzungsmöglichkeiten festlegen

five

Phase 5 – Umsetzungsphase

Schritt 1 – Kommunikation initiieren / Beschaffung in die Wege leiten
Schritt 2 – Maßnahmen zur Umsetzung vorbereiten / Installation und Abnahme durchführen
Schritt 3 – Maßnahmen und Projekte umsetzen

six

Phase 6 – Evaluationsphase

Schritt 1 – Evaluation planen
Schritt 2 – Schulische Evaluation durchführen / Tech. Ist-Stand aktualisieren
Schritt 3 – Schulische Evaluationsergebnisse auswerten

seven

Phase 7 – Konsequenzen

Schritt 1 – Projektabschluss einleiten

Sofortausstattungsprogramm

Zweck der Mittel ist es, die Rahmenbedingungen für den digitalen Fernunterricht zu verbessern.

Mit den Fördergeldern können Schulträgern mobile Endgeräte beschaffen, die Schülern leihweise zur Verfügung gestellt werden. Schüler die zu Hause nicht über entsprechende Geräte verfügen, sollen leihweise mit mobilen Endgeräten ausgestattet werden, um auf den Ausgleich sozialer Ungleichgewichte reagieren zu können

Das können Sie finanzieren:

  • Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (mit Ausnahme von Smartphones), einschließlich der Inbetriebnahme sowie des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs.
  • Mittel für die Ausstattung der Schulen, die für die Erstellung professioneller online-Lehrangebote erforderlich sind.

Investitionen können auch rückwirkend zum 17.03.2020 gefördert werden.

Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht werden.

Leihgeräte für Lehrer

Nachdem mit dem Sofortausstattungsprogram Fördermittel für Schüler-Notebooks bereitgestellt wurden, sind jetzt Lehrer an der Reihe.

Das können Sie finanzieren:

Gefördert werden mobile digitale Endgeräte – dazu zählen Laptops, Notebooks, 2-in-1-Geräte und Tablets. Diese werden an Lehrkräfte ausgeliehen, um digitalen Unterricht und Distanzlernen voranzubringen, bleiben aber Eigentum des Schulträgers bzw. der Schule.

Entsprechende Endgeräte sind bis zum 3. Juni 2020 auch rückwirkend förderfähig.

Vollständige Übersicht Förderfähigkeit L-Geräte (km-bw.de)

Die Verausgabung der Mittel ist grundsätzlich bis 31. Dezember 2021 abzuschließen. Für zum 31. Dezember 2021 gebundene, aber noch nicht verausgabte, Mittel ist eine Verausgabung bis 31.03.2022 möglich.

Die MetaComp Experten unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg zur digitalen IT-Infrastruktur

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Ressourcen

Broschüre: Ihre Wegbegleiter für den DigitalPakt

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MetaComp Broschuere Digitalpakt Schule

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Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024

… Es ist eine der großen Zukunftsaufgaben, die Schülerinnen und Schüler an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten. …

Education-Fallstudien_v2

Einfache IT-Digitalisierung an Schulen

Im Rahmen des Intel® SFI-Programms konnten bereits viele Lehrende und Angestellte von Schulen mit den Intel® SFI Erlebnispaketen moderne Technik im Unterricht testen.

Die Education Lösungen der MetaComp

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