Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma MetaComp GmbH Computer + Netzwerke

Allgemeines:

Unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen, Änderungen, Einschränkungen oder Zusätze auf Grundlage mündlicher Besprechungen mit nicht vertretungsberechtigten Mitarbeitern gelten erst dann als vereinbart, wenn sie von der Geschäftsführung bestätigt sind. Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn wir haben der Geltung ausdrücklich zugestimmt.

 

Angebote:

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Maße, Zeichnungen und Abbildungen stellen lediglich eine ungefähre Produktbeschreibung dar. Kostenvoranschläge können um 15% über bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind, beim Verbrauchsgüterkauf nur, solange kein “Aliud” vorliegt. Zusätzliche Leistungen, die im Angebot nicht aufgeführt sind, werden gesondert berechnet.

 

Preise:

Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung es sei denn, die Versendungskosten stehen nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes und zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen, beim Verbrauchsgüterkauf inklusive der am Tag des Vertragsschlusses gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager Stuttgart.

 

Vertragsschluss:

Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die MetaComp GmbH eine Bestellung des Käufers schriftlich oder mündlich bestätigt oder die Ware ausliefert. Als Bestätigung der Bestellung gilt dabei auch die Rechnungsstellung. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden müssen von uns schriftlich bestätigt werden.
Gemäß Fernabsatzgesetz räumen wir ein 14-tägiges Widerrufs- bzw. Rückgaberecht für Verbraucher bei Electronic Commerce(Fernabsatzverträge) ein. Die Ware muss dabei durch den Käufer auf eigene Kosten an uns zurückgesendet werden, sofern keine fehlerhafte Lieferung vorliegt.

 

Lieferung:

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ohne „ca.“ Angabe benannt werden. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

 

Zahlung:

Sämtliche Rechnungen sind, sofern keine Barzahlung oder Vorauskasse vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu begleichen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist gerät der Käufer in Verzug. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Eine Zahlung ist erst dann erfolgt, wenn der Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.

 

Eigentumsvorbehalt:

Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollen Begleichung sämtlicher Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Bei Verträgen mit Verbrauchern ist der Käufer nicht berechtigt, vor Bezahlung des vollen Kaufpreises die Ware weiter zu veräußern.
Bei Verträgen mit Unternehmern ist der Käufer widerruflich berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Im Gegenzug tritt der Käufer uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung widerruflich ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung insbesondere dann selbst einzuziehen, wenn der Unternehmer in Zahlungsverzug gerät.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers (Verbraucher oder Unternehmer), insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die gelieferte Ware hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns alle nötigen Unterlagen zur Intervention zuzuleiten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Falle einer Klage zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln und erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten regelmäßig durchführen zu lassen. Insoweit haftet er bis zum endgültigen Eigentumsübergang in vollem Maße für die Ware.

 

Gewährleistung:

Für fabrikneue Ware leisten wir, falls nicht anders und ausdrücklich vereinbart, Gewähr innerhalb von 24 Monaten. Gültig ist hierbei das Datum der Übergabe. Gebrauchte Gegenstände und Verschleißteile unterliegen bei Verträgen mit Unternehmern keiner Gewährleistung. Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist insoweit ein Jahr. Bei Verträgen mit Unternehmern sind wir im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes nach eigener Wahl berechtigt, die Nacherfüllung durch Neulieferung oder Nachbesserung zu erfüllen.
Die Gewährleistung beschränkt sich sowohl bei Verträgen mit Unternehmern, als auch bei Verträgen mit Verbrauchern zunächst ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände, unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
Sollte die Nacherfüllung zweifach fehlgeschlagen oder trotz Nachfristsetzung nicht erfolgt sein, so ist der Käufer berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Mängel, die offen zutage liegen, so dass sie auch dem nicht fachkundigen Käufer ohne besondere Aufmerksamkeit auffallen, sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen uns gegenüber geltend zu machen.
Bei Überbeanspruchung der gelieferten Sache, unsachgemäßer Behandlung oder nachträglicher Veränderung trifft den Käufer die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels. Maßgeblich ist dabei die Absendung der Mangelanzeige.
Sollten bei Inanspruchnahme der Gewährleistung, Auf- oder Umrüstungen oder lediglich innerhalb der Bemühungen um ein Gerät eines Auftraggebers seitens der Firma MetaComp GmbH, die auf den Geräten oder Systemen befindlichen Daten teilweise oder ganz verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen, insofern dieser Schaden nicht grob fahrlässig oder mutwillig zugeführt wurde.

 

Gefahrübergang:

Bei Verträgen mit Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur oder die uns zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über.
Sobald sich der Käufer im Annahmeverzug befindet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowohl bei Verträgen mit Unternehmern, als auch bei Verträgen mit Verbrauchern, auf den Käufer über.

 

Haftungsbeschränkungen:

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei Verträgen mit Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Körper- und Gesundheitsschäden.

 

Schadenersatz bei Nichterfüllung:

Die Firma MetaComp GmbH ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, bei Nichterfüllung der Vertragspflichten durch den Käufer vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt pauschaliert 15% des Netto-Kaufpreises. Sofern der Käufer nachweist, dass der Schaden geringer ist, schuldet er nur diesen Betrag.

 

Informationen zur Online-Streitbeilegung:

Im ersten Quartal 2016 wird durch die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten bereitgestellt werden (sog. „OS-Plattform“). Diese OS-Plattform soll als Anlaufstelle dienen, um Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen, die vertragliche Verpflichtungen betreffen, welche aus Online-Kaufverträgen entstehen.
Unter folgendem Link wird die OS-Plattform erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mailadresse lautet: widerruf@metacomp.de

 

Schlussbestimmung:

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Bei Verträgen mit Unternehmern sind Erfüllungsort und Gerichtsstand Stuttgart.

 

Stuttgart, den 08. Januar 2016